Schülerbeförderung
Unter diesem Link erhalten Sie Informationen zu der Schülerbeförderung in der Stadt Dresden (DVB)
Schülerbeförderung | Landeshauptstadt Dresden
Bitte beachten Sie, dass bei der
BESCHEINIGUNG ZUR NUTZUNG DES BILDUNGSTICKETS IM
VERKEHRSVERBUND OBERELBE (ANLAGE ZUM ABO-ANTRAG FÜR EIN BILDUNGSTICKET)der Besuch der Schule bei Schülern ab 15 Jahren bescheinigt werden muss.
In diesen Fällen reicht es aus, die Schule beim Beantragen der Kundenkarte namentlich anzugeben.Erst 90 Tage vor dem 15. Geburtstag ist eine entsprechende durch die Schule bestätigte Bescheinigung
einzureichen.und zur Schulwegsicherheit