• Zusammenarbeit mit den Eltern

        Grundschule und Elternhaus sind Partner in der Erziehung und Bildung.

        Das sächsische Schulgesetz und die Verordnung über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen des Freistaates Sachsen schaffen Grundlagen für diese verantwortungsvolle Zusammenarbeit.

        Der rechtliche Rahmen füllt sich jedoch nur dann, wenn Eltern und Lehrer mithelfen, die Schule zu einem Ort lebensnahen Lernens zu machen.

        Das gemeinsame Wirken in der Schule hat vorrangig das Wohl aller Schüler im Blick. Das Recht der Eltern auf die Erziehung ihres Kindes und der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag müssen aufeinander abgestimmt werden.

        Dies erfordert einen Kooperationsprozess von Elternhaus und Schule.

        Vertrauen, Akzeptanz und Wertschätzung sollten die Grundlage dieser Zusammenarbeit sein.

        Die Plattform für eine intensive Partnerschaft sind regelmäßige Kontakte.

         

        Arbeit mit der Gesamtelternschaft der Schule:

        • Schulkonferenz
        • Elternrat
        • thematische Elternabende
        • gemeinsame Ausgestaltung regelmäßiger Fest (Sportfest, Schulfest, Weihnachtsmarkt etc.)

        Arbeit mit den Eltern der einzelnen Klassen:

        • mindestens ein Elternabend pro Schuljahr
        • individuelle Elterngespräche
        • Elternvertreter
        • Begleitung zu Ausflügen (Wandertage, Projekttage, Landheim etc.)

         

        Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und weiterführenden Schulen

        Auch in Zukunft sehen wir in einer guten Zusammenarbeit unserer Schule mit Kindertagesstätten und weiterführenden Schulen der näheren Umgebung unsere gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung, Begleitung und Förderung jedes Kindes.

        Um die erweiterte Schuleingangsphase für jedes Kind optimal zu gestalten, arbeiten wir mit den Kindergärten Toeplerstraße und Wilischstraße eng zusammen.

        In den Kooperationsverträgen sind u. a. folgende Maßnahmen festgelegt:

        • regelmäßige Gespräche mit den Leitern bzw. Mitarbeitern der Kindereinrichtungen
        • Teilnahme an einem Elternabend im Kindergarten
        • Hospitation der Lehrer (zukünftige Klasse 1) im Kindergarten und umgekehrt
        • regelmäßig stattfindendes vorschulisches Angebot ab Oktober des Vorschuljahres für nichtschulpflichtige Kinder durch Grundschullehrer
        • gemeinsame Elterngespräche bei Bedarf
        • Einladung der Vorschulkinder zu Schnupperstunden
        • Schnuppertag für Eltern und Kinder

         

        In der Phase des Übergangs von der Grundschule zu weiterführenden Schulen arbeiten wir mit den folgenden Schulen zusammen:

        • Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium
        • Marie-Curie-Gymnasium
        • 32. Oberschule
        • 64. Oberschule

        Die Schüler der 4. Klassen vertreten unsere Schule z. B. bei Grundschultagen und Wettbewerben an den Gymnasien.

        In Klassenstufe 3 werden die Eltern im Rahmen einer Infoveranstaltung mit Vertretern der Gymnasien und Oberschulen über die Möglichkeiten des weiteren Bildungsweges ihrer Kinder informiert.

         

        Zusammenarbeit mit dem Hort

        Bei unserer Kooperation mit dem Hort Salbachstraße liegt der Schwerpunkt auf der Übernahme der gemeinsamen Verantwortung für Erziehung und Entwicklung der Kinder im Schulalltag.

        Wöchentlich treffen sich die Schulleitung und die Hortleitung, um aktuelle schulorganisatorische Fragen und anstehende Termine zu besprechen (u.a. alljährliche gemeinsame Organisation von Veranstaltungen wie Weihnachtsmarkt, Schulfest, Kindertag, Tag der offenen Tür).

        Die Klassenlehrer arbeiten eng mit den jeweiligen Horterziehern der Klassenstufe zusammen (Erziehungspartnerschaften).

    • Kontakt

      • 44.Grundschule
      • 0351-25 16 779
      • Salbachstraße 10 Dresden 01279 SN Germany
      • Unser Sekretariat hat folgende Öffnungszeiten: täglich von 7.00 Uhr - 13.00 Uhr Wenn Sie ein Anliegen haben, rechnen Sie bitte eine entsprechende Bearbeitungszeit mit ein. Manche Vorgänge können einige Zeit in Anspruch nehmen.
      • 0351-21 76 743
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