• Leistungsermittlung und Leistungsbewertung

        Im Mittelpunkt der Bewertung steht der Respekt vor der Persönlichkeit des Schülers, seiner Leistung und auch Anstrengungsbereitschaft.

        Die Bewertung soll der Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Schülers dienen.

        Ab der 2. Klasse erhalten alle Schüler eine Benotung für

        Betragen (Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessener Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme und Toleranz und Gemeinsinn, Selbsteinschätzung)

        Fleiß (Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer, Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben)

        Mitarbeit (Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung am Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität, Verantwortungsbereitschaft)

        Ordnung (Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen, Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien)

        Die Benotung erfolgt in der Lehrerkonferenz, wo alle in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrer die Benotung für den einzelnen Schüler festlegen.

        Ab der 2. Klasse werden die Kinder in den Fächern Deutsch, Sachunterricht und Mathematik benotet.

        Ab der 3. Klasse werden zusätzlich folgende Fächer benotet: Ethik, Kunst, Musik, Religion, Sachunterricht, Sport, Werken

         Ab der 4. Klasse wird auch der Englischunterricht benotet.

         

        Bedeutung der Noten

        Den Notenstufen sind folgende Definitionen zugrunde gelegt:

        Die Note "sehr gut" (1) soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

        Die Note "gut" (2) soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

        Die Note "befriedigend" (3) soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

        Die Note "ausreichend" (4) soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht.

        Die Note "mangelhaft" (5) soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

        Die Note "ungenügend" (6) soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

         

        Bewertungsmaßstab

        Note Punktewertung Diktat Kurzdiktat
        1 100 bis 98 Prozent 0 bis 0,5 Fehler 0 Fehler
        2 97 bis 85 Prozent 1 bis 2,5 Fehler bis 1 Fehler
        3 84 bis 65 Prozent 3 bis 5,5 Fehler bis 2 Fehler
        4 64 bis 45 Prozent 6 bis 8,5 Fehler bis 4 Fehler
        5 44 bis 25 Prozent 9 bis 11,5 Fehler bis 6 Fehler
        6 24 bis 0 Prozent ab 12 Fehlern ab 6,5 Fehlern
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